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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18.OVG   

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https://dejure.org/2018,46209
OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18.OVG (https://dejure.org/2018,46209)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2018 - 7 A 10357/18.OVG (https://dejure.org/2018,46209)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - 7 A 10357/18.OVG (https://dejure.org/2018,46209)
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Volltextveröffentlichung

  • IWW

    PBefG § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, PBZugV § 1 Abs. 1, PBZugV § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    PBefG, PBZugV

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Taxifahrer schlägt Fahrgast - Wiedererteilung der Taxigenehmigung abgelehnt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeit eines Taxifahrers: "Entgeltliche Beförderung im kriminellen Bereich"

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Taxigenehmigung nach schwerwiegenden Straftaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Taxifahrer hat nach schwerwiegenden Straftaten keinen Anspruch auf Wiedererteilung einer Taxigenehmigung - Taten begründen Annahme der Unzuverlässigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2016 - 7 B 10052/16

    Personenbeförderung; Widerruf einer Mietwagenkonzession wegen Straftaten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18
    Sie sind aufgrund ihrer besonderen Hervorhebung durch den Verordnungsgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PBZugV jedoch in der Regel geeignet, die Annahme der Unzuverlässigkeit zu begründen und führen mithin als so genannte Regelbeispiele auch im Regelfall zur Annahme der Unzuverlässigkeit, wenn nicht besondere Umstände feststellbar sind, welche diese Regelvermutung durchgreifend in Frage stellen und einen Ausnahmefall begründen (vgl. Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Januar 2017, § 13 Rn. 12; VG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 K 859/15 -, juris, Rn. 45; vgl. zum Regelbeispielcharakter der in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV aufgeführten Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit auch: Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 11).

    Dasselbe gilt, soweit der Kläger - ebenso wie der andere Taxifahrer - mit seinem Fahrzeug den Tatort verließ, nachdem das Opfer reglos am Boden lag (vgl. hierzu schon den in dieser Sache ergangenen Beschluss des Senats über den Widerruf der dem Kläger erteilten Mietwagengenehmigung vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 6 f.).

    Im Hinblick auf die in dem Zulassungsantrag erneut aufgegriffene Strafaussetzung zur Bewährung hat der Senat schon in seinem Beschluss vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 13, darauf hingewiesen, dass der positiven Sozialprognose bei der Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung trotz der dort zugrunde zu legenden abweichenden Maßstäbe und Bezugspunkte "tatsächliches Gewicht" bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit beizumessen ist, wenn ihr eine "näher begründete" Prognose über die Entwicklung der Persönlichkeit des Betroffenen zugrunde liegt, welche sich aus dem Urteil des Landgerichts Mainz hingegen gerade nicht entnehmen lässt.

    offenbarten Charaktereigenschaften auch zu würdigen, dass bestimmte Fahrgastgruppen besonders schutz- und hilfsbedürftig sind und dem Kläger auch insoweit, gestützt auf die abgeurteilte Tat vom 12. November 2011, eine negative Prognose auszustellen ist (Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 14).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris, Rn. 7) liegen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist.
  • OVG Hamburg, 03.11.2011 - 3 Bs 182/11

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; einstweilige Anordnung; Vorwegnahme der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18
    Dabei spielt auch die Nähe der Straftat zu der Funktion als Inhaber des Gewerbebetriebs eine wichtige Rolle (vgl. hierzu: HambOVG, Beschluss vom 3. November 2011 - 3 Bs 182/11 -, juris, Rn. 10 ff.).
  • VG Hamburg, 28.05.2015 - 5 K 859/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung; Unzuverlässigkeit eines Taxenunternehmers wegen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18
    Sie sind aufgrund ihrer besonderen Hervorhebung durch den Verordnungsgeber in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 PBZugV jedoch in der Regel geeignet, die Annahme der Unzuverlässigkeit zu begründen und führen mithin als so genannte Regelbeispiele auch im Regelfall zur Annahme der Unzuverlässigkeit, wenn nicht besondere Umstände feststellbar sind, welche diese Regelvermutung durchgreifend in Frage stellen und einen Ausnahmefall begründen (vgl. Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, Stand Januar 2017, § 13 Rn. 12; VG Hamburg, Urteil vom 28. Mai 2015 - 5 K 859/15 -, juris, Rn. 45; vgl. zum Regelbeispielcharakter der in § 1 Abs. 1 Satz 2 PBZugV aufgeführten Anhaltspunkte für die Unzuverlässigkeit auch: Beschluss des Senats vom 7. März 2016 - 7 B 10052/16.OVG -, juris, Rn. 11).
  • OVG Hamburg, 15.09.2008 - 3 Bs 26/08

    Schwere Straftat im Sinne des Personenbeförderungsrechts

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2018 - 7 A 10357/18
    9 Für die Beurteilung der Frage, ob es sich bei der einer rechtskräftigen Verurteilung zugrunde liegenden Straftat um einen schweren Verstoß gegen strafrechtliche Vorschrift handelt, kommt es nicht auf die allgemeine Kategorienbildung - ähnlich der Unterscheidung zwischen Vergehen und Verbrechen gemäß § 12 Abs. 1 und 2 StGB - an; vielmehr ist ein spezifisch personenbeförderungsrechtlicher Begriff zugrunde zu legen (HambOVG, Beschluss vom 15. September 2008 - 3 Bs 26/08 -, juris, Rn. 3).
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